Kreistagsfraktion
Ausbau demokratischer Strukturen und die Erhöhung der Transparenz staatlicher Prozesse haben in vielen Ländern derzeit keine gute Konjunktur. Aus diesem Grund ist es einen Hinweis in der Kreisecke wert, wenn im Kreis Tübingen die politischen Entscheidungsträger nicht spektakulär, aber doch mit der Absicht, mehr Demokratie zu wagen, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben.
Die Hilfe für Flüchtlinge überlagert auch die Beratungen im Kreistag über den Haushalt 2016. Angesichts der enormen Herausforderungen ist dies auch verständlich. Viele erkennen erst jetzt, dass Deutschland zu einem bedeutenden Einwanderungsland geworden ist. Nur gilt dies schon seit Mitte der 80-er Jahre des 19. Jahrhunderts. Bereits vor dem ersten Weltkrieg stellten Polen ein Drittel der Bergarbeiter im Ruhrgebiet – die Industrialisierung in unserem Land ist ohne Zuwanderung nicht denkbar.
Die SPD-Kreistagsfraktion bittet den Landrat um Auskunft über die Bearbeitung der Anträge nach dem SGB IX:
Wie viele Erstanträge wurden im Jahre 2014 und wie viele wurden im laufenden Jahr 2015 gestellt?
Wie viele Änderungsanträge wurden in diesem Zeitraum gestellt?
Wie lange dauerte die Bearbeitungszeit im Jahre 2014 bis zur Bescheiderteilung für
a) Erstanträge und
b) Änderungsanträge?
Wie lange dauertdie Bearbeitungszeit im laufenden Jahr für
a) Erstanträge und
b) Änderungsanträge?
Wie viele Widerspruchs- und Klageverfahren wurden in den Jahren 2013 und 2014 geführt und mit welchem Ergebnis?
Wie viele SachbearbeiterInnen (Voll- und Teilzeit) sind in der Abteilung 20 zuständig für die Bearbeitung dieser Antrags- und Widerspruchsverfahren?
Wie viele Ärztinnen und Ärzte und mit welcher Fachausbildung sind in der Abteilung 20 für diese Verfahren beschäftigt (Voll- und Teilzeit)?
Wie viele Gutachten wurden von sog. Fremdgutachtern in den Jahren 2013 bis heute erstellt?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Gutachtens im Zeitraum 2013 bis heute?
Menschen, die durch eine nach dem SGB XII festgestellte Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Seit 2005 sind die Stadt- und Landkreise für die Gewährung und Finanzierung zuständig.
Angehörige und Gesetzliche Betreuer, aber auch Einrichtungsträger registrieren und beklagen, dass immer knapper werdende Ressourcen den Betreuungsstandard im stationären Bereich immer weiter senken, so dass häufig keine sachgerechte Betreuung mehr vorliegt, dafür aber ein Inklusionsdefizit.
(Dr. Dieter Schmidt, Juli 2015)
Die Haushaltsberatungen des Kreistags für 2015 haben gezeigt, dass Kultur überwiegend als Kostenfaktor behandelt wird. Man verlässt sich auf unseren Kreisarchivar, der mit großem Einsatz, auch eigener ehrenamtlicher Arbeitskraft, Bewundernswertes für die kulturelle und künstlerische Profilierung des Landkreises Tübingen leistet. Die SPD-Fraktion hatte bei den Haushaltsberatungen für 2015 beantragt, die Kulturkonzeption des Landkreises mit ihren Angeboten zum Thema einer Kreistagsberatung zu machen. Im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) hat sich dann nach Vorstellung der vielfältigen kulturellen Kreisaktivitäten durch Dr. Wolfgang Sannwald eine angeregte Diskussion zwischen Fraktionen und Verwaltung entwickelt. Wir haben dabei auf „Überlegungen zu einer Vernetzung der Kulturarbeit im Landkreis Tübingen“ zurückgegriffen, die dem „Kultur- und Schulausschuss“ im September 1993 von der Verwaltung vorgelegt wurden und beachtenswerte Grundsätze auch für den gesellschaftlichen Auftrag der heutigen Kulturangebote formuliert.
Anfrage der Kreistagsfraktion
(Dr. Dieter Schmidt, 05.05.2015)
Die Notlage von Wolfgang Prinz (s. Schwäbisches Tagblatt, 8. April 2015) veranlasst die SPD-Fraktion zu kritischen Fragen an die Landkreisverwaltung. Es geht um den rechtlichen Anspruch eines Menschen mit Behinderung, 63 Jahre alt, der es wegen des fehlenden Angebots nicht schafft, eine dringend notwendige Sozialwohnung mit ambulant betreutem barrierefreiem Wohnen zu mieten.
Der Teilhabeplan des Landkreises Tübingen von 2013 behandelt das „fachlich unterstützte Wohnen“ für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Demnach haben Ende 2010 insgesamt 309 Menschen mit Behinderung „ein fachlich unterstütztes Wohnangebot der Eingliederungshilfe in Anspruch“ genommen. Es wird prognostiziert, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung, die auf betreutes Wohnen angewiesen sind, im Landkreis Tübingen in den 10 Jahren von 2010 bis 2020 um weitere 112 bis auf 421 ansteigt.
Die „Handlungsempfehlungen“ des Teilhabeplans für die „Verselbständigung von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen“ führen nicht zu „aktiven Maßnahmen“, wie behauptet wird. Zusätzlich zu schaffende Wohnangebote „sollen grundsätzlich als ambulantes Angebot erfolgen“, unklar bleibt jedoch, wie diese Wohnungen zu finanzieren sind. Neue stationäre Angebote in Form von Wohnheimen sind nicht geplant.
Die Kreistagswahl am 25.05.2014 brachte für die SPD-Fraktion nur ein sehr mäßiges Ergebnis. Der Stimmenanteil für die SPD im Landkreis stieg zwar gegenüber der letzten Wahl von 16,4 auf 16,5 %, es blieb jedoch bei den 9 Sitzen für die Fraktion, wobei die Gesamtzahl der Mandatsträgerinnen und –träger von 59 auf 62 stieg. Erfreulich für Tübingen war, dass Gabi Class-Götz für Tübingen einen fünften Sitz holen konnte.
Der Fraktionsvorsitz wechselte von Gerd Weimer auf Michael Lucke. Gerd, als Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, konnte neben seinem zeitaufwändigen Ehrenamt die Fraktionsführung nicht erneut übernehmen. Für sein großes Engagement in der letzten Legislaturperiode sei ihm auch an dieser Stelle ganz herzlich gedankt. Wir als Fraktion sind froh, dass er uns mit seiner Erfahrung und seinen Beziehungen weiterhin zur Verfügung steht.
Ebenfalls aufgrund der starken Belastung im Landtag, hat Rita Haller-Haid im Dezember ihren Rückzug aus der Fraktion erklärt. Die Fraktion hat das sehr bedauert, verlieren wir doch dadurch den unmittelbaren Kontakt zu ihrer Arbeit in Stuttgart. Ihr folgte Georg Wiest, der für unsere Arbeit aufgrund seines sozialpolitischen Engagements eine große Bereicherung ist.
Weitgehend unbemerkt von Presse und Öffentlichkeit wurde am 10.12.14 in den ausklingenden Wogen des Haushaltsbeschlusses im Kreistag folgender Antrag der SPD-Fraktion behandelt: „Der Kreistag fordert die Verwaltung auf: Wenn eine Gemeinde den Antrag stellt, auf innerörtlichen Kreisstraßen zum Schutz der Bevölkerung die Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 50km/h festzusetzen, dann soll die Verwaltung dem Wunsch der Gemeinde, wo immer möglich, entsprechen und ihren Ermessensspielraum nach §45(1) StVO im Sinne der Gemeinde ausschöpfen und das Anliegen gegenüber der Landesbehörde unterstützend vertreten. – Begründung: in vielen Fällen wird der allgemeine Verkehrsfluss nicht wesentlich gehemmt, wenn auf der innerörtlichen Kreisstraße Tempo 30 gilt, die Verkehrssicherheit für Fußgänger, v.a. wenn Schul- und Kindergartenwege betroffen sind, erhöht sich aber maßgeblich.“
Hintergrund dieses Antrags ist der §45, Absatz 1c, der Straßenverkehrsordnung (StVO), der es sehr schwer macht, auf innerörtlichen Kreisstraßen Tempo 50 zu unterschreiten. Der Abs. 1c regelt die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen, Straßen für den übergeordneten Verkehr (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden aber davon ausgeschlossen. Übergeordnet ist jedoch der Abs. 1, der Verkehrsbeschränkungen erlaubt, wenn es die Sicherheit oder der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgas erfordern. Hier liegt also ein Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden.
Landrat Walter sah in der Sitzung am 10.12. keine Zuständigkeit des Kreistags bei dieser Tempofrage, sagte aber andererseits zu, dass die Kreisverwaltung im Sinn des SPD-Antrags handeln wolle bzw. handele. Auf der Basis dieser Zusicherung kam die SPD-Fraktion der Bitte des Landrats nach und zog den Antrag zurück. – Gemeinden mit entsprechendem Anliegen können also von der Unterstützung durch die Landkreisverwaltung ausgehen.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat der SPD-Bundestagsfraktion die Anregung übermittelt, eine Änderung des §45(1c)StVO anzustreben, da es unserer Ansicht nach dem heutigen Verständnis von innerörtlichem Verkehr und kommunaler Selbstverwaltung nicht mehr entspricht, dass die Straßenverkehrsordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung hohe Hürden entgegenstellt, wenn die lokal zuständigen Instanzen übereinstimmend diese Reduzierung wollen.
Dr. Hans Rebmann, SPD-Fraktion im Kreistag
Ein Blick in die lokale Zeitung genügt, um ein sozialpolitisches Problem erster Güte zu entdecken. Im Anzeigenteil suchen Menschen, zumal junge Familien, verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung. Die Nachfrage übersteigt um ein Vielfaches das Angebot. Dass sich das Problem gerade in unserem attraktiven Landkreis Tübingen in den letzten Jahren so dramatisch zugespitzt hat, liegt an politischen Fehlern, die in der Vergangenheit gemacht wurden.
Die Flüchtlinge, die dem Landkreis monatlich zugewiesen werden, kommen aus Herkunftsländern mit sehr unterschiedlichen Kulturen. Die Zuwanderer in Mössingen z. B. stammen aus Algerien, Serbien, Indien, Pakistan, Afghanistan, Bosnien, Syrien, Mazedonien, Tschetschenien. Flüchtlinge haben oft unter Lebensgefahr ihre Heimat verlassen, weil sie von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung, sozialer Diskriminierung und Hunger bedroht sind.
05.10.2024, 11:00 Uhr
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