OFFENHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT - Kreisecke von Dr. Hans Rebmann, 11. April 2017

Veröffentlicht am 11.04.2017 in Kreistagsfraktion

Ausbau demokratischer Strukturen und die Erhöhung der Transparenz staatlicher Prozesse haben in vielen Ländern derzeit keine gute Konjunktur. Aus diesem Grund ist es einen Hinweis in der Kreisecke wert, wenn im Kreis Tübingen die politischen Entscheidungsträger nicht spektakulär, aber doch mit der Absicht, mehr Demokratie zu wagen, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben.

Der im Herbst letzten Jahres von der SPD eingebrachte Antrag, auch im Tübinger Kreistag eine Einwohnerfragestunde einzurichten, gab den Anlass, die von 1977 stammende Geschäftsordnung des Kreistages zu aktualisieren. Das 2015 vom Landtag beschlossene "Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften" wurde aufgegriffen, um die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung zu verbessern. So entstand in der Beratung über die neue Geschäftsordnung rasch der gemeinsame Antrag von CDU, Grünen und SPD, die Ausschusssitzungen des Kreistags grundsätzlich öffentlich abzuhalten und nur beim Vorliegen bestimmter Kriterien nicht-öffentlich zu tagen.

Der Kreistag hat inzwischen den SPD-Antrag auf Einführung einer Einwohnerfragestunde einstimmig, den interfraktionellen Antrag zur Öffentlichkeit der Ausschüsse mehrheitlich beschlossen. Damit besteht für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises die Möglichkeit, zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung des Kreistag-Plenums öffentlich anzufragen. Mit dieser Neuregelung der Geschäftsordnung stärken wir die Transparenz bei der Entscheidungsfindung im Kreistag. Bereits in der Vergangenheit hat sich die SPD-Fraktion für mehr Transparenz stark gemacht und so erreicht, dass die Vorinformationssitzung zum Haushalt öffentlich abgehalten wird.

In zwei anderen uns wichtigen Punkten ist die SPD-Fraktion initiativ geworden: Bei Stellenbesetzungen in der Landkreisverwaltung, über die der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse beschließen, fordern wir für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu den Vorstellungsgesprächen eine Mitbeteiligung von Kreisrätinnen und Kreisräten, ebenso bei der Stellenausschreibung von Geschäftsbereichsleitungen (also Dezernenten). Der Landrat hat eine Überarbeitung der Hauptsatzung des Landkreises angekündigt, in der diese Aspekte berücksichtigt werden sollen. Wir sind gespannt auf die Vorschläge.

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