
Anfrage der Kreistagsfraktion
(Dr. Dieter Schmidt, 05.05.2015)
Die Notlage von Wolfgang Prinz (s. Schwäbisches Tagblatt, 8. April 2015) veranlasst die SPD-Fraktion zu kritischen Fragen an die Landkreisverwaltung. Es geht um den rechtlichen Anspruch eines Menschen mit Behinderung, 63 Jahre alt, der es wegen des fehlenden Angebots nicht schafft, eine dringend notwendige Sozialwohnung mit ambulant betreutem barrierefreiem Wohnen zu mieten.
Der Teilhabeplan des Landkreises Tübingen von 2013 behandelt das „fachlich unterstützte Wohnen“ für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Demnach haben Ende 2010 insgesamt 309 Menschen mit Behinderung „ein fachlich unterstütztes Wohnangebot der Eingliederungshilfe in Anspruch“ genommen. Es wird prognostiziert, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung, die auf betreutes Wohnen angewiesen sind, im Landkreis Tübingen in den 10 Jahren von 2010 bis 2020 um weitere 112 bis auf 421 ansteigt.
Die „Handlungsempfehlungen“ des Teilhabeplans für die „Verselbständigung von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen“ führen nicht zu „aktiven Maßnahmen“, wie behauptet wird. Zusätzlich zu schaffende Wohnangebote „sollen grundsätzlich als ambulantes Angebot erfolgen“, unklar bleibt jedoch, wie diese Wohnungen zu finanzieren sind. Neue stationäre Angebote in Form von Wohnheimen sind nicht geplant.