Regionale Entwicklung geht nur im Miteinander – zum weiteren Ausbau der B 27

Veröffentlicht am 07.10.2020 in Pressemitteilungen

Bundesstraße B27

Wohnen, Arbeit und Wirtschaft sowie Schutz und Erhalt der Natur und Landschaft müssen in einem nachhaltigen Gleichgewicht stehen. Auch in der Planung von Verkehrswegen war und ist das der SPD im Kreis Tübingen ein zentrales Anliegen. Wir wollen im Landkreis die ökologische und soziale Verkehrswende entschieden vorantreiben, sei es durch kostengünstige und verbesserte Angebote des ÖPNV, verbesserte Radwege und Schnellradwegenetze, Förderung von Carsharing sowie Lebens- und Arbeitsmodellen, die Wege vermeiden, zum Beispiel durch Digitalisierung und Breitbandausbau. E-Mobilität und alternative Antriebe müssen, die heutigen Antriebstechnologien so schnell wie möglich ablösen. Eines der zentralen Zukunftsprojekte ist die Regionalstadtbahn, für deren Realisierung wir seit zwei Jahrzehnten eintreten.

Die B 27 spielt für unseren Landkreis aber auch für die gesamte Region eine wichtige Rolle. Neben Tübingen ist insbesondere die Gemeinde Ofterdingen seit Jahrzehnten durch den Verkehr belastet. Aus der Perspektive der Menschen im Süden des Landkreises Tübingen und des Zollern-Alb Kreis ist die verbesserte Anbindung an Tübingen und den Großraum Stuttgart längst überfällig.

Bei der Diskussion um die richtige Trassenführung der ausgebauten B27 Ende der 90er Jahren haben sich alle SPD-Ortsvereine im Steinlachtal gegen die Endelbergtrasse ausgesprochen. Die damals vorgetragenen Argumente haben ihre Gültigkeit auch heute nicht verloren. Wir sind der Überzeugung, dass die damals von uns vertretenen Alternativen die Kontroversen und Konflikte von heute vermieden hätten. Schon damals hätte jedem/jeder klar sein müssen, dass es um einen Ausgleich der Interessen gehen muss und einseitige Festlegungen, Mehrheitsentscheidungen und Schaffen von Tatsachen durch Ausweisung von Baugebieten der Entwicklung und dem Miteinander in unserer Region eine große Bürde auferlegt. Wie es damals dringend notwendig gewesen wäre sollten auch heute Brücken gebaut und gemeinsame Wege gesucht werden.

Deshalb ist es im laufenden Planfeststellungverfahren besonders wichtig, dass die Anliegen und Eingaben ernst genommen werden. Ein Höchstmaß an Transparenz und offener Kommunikation ist das Gebot der Stunde. Ein Planstellungsverfahren, das Verfahrensspielräume im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nutzt, hilft Klagen und langjährige Konflikte zu vermeiden. Einwendungen von Behörden, Gemeinden, Verbänden und einzelnen BürgerInnen sind legitim und Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Insbesondere naturschutzrechtliche Einwendungen müssen im Planfeststellungsverfahren intensiv erörtert und geprüft werden. In begründeten Fällen muss dies auch zu Verbesserungen der Planung führen. Denjenigen, die sich für konkrete Verbesserungen und Veränderungen einsetzen, z.B. bei der Frage von Parkplätzen und Zufahrten, müssen sich auf Verwaltung und Verfahren nicht nur verlassen können, sondern die Bereitschaft erkennen, dass im Sinne von Nachhaltigkeit alle planerischen Möglichkeiten genutzt werden, einen dem Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung entsprechenden Verkehrsweg herzustellen.

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