Kinder erster und zweiter Klasse

Veröffentlicht am 29.12.2009 in Bundespolitik
Süddeutsche Zeitung:

Es gibt, wenn es um den Unterhalt geht, in Deutschland Kinder erster und zweiter Klasse. Bei den Kindern erster Klasse liegt das Existenzminimum, das den Berechnungen für den Unterhalt zugrunde liegt, bedeutend höher als für die Kinder zweiter Klasse. Das Kindeswohl ist bei den zweitklassigen Kindern nicht so wohlig wie bei den erstklassigen Kindern. Kinder erster Klasse: Das sind nach geltender Rechtslage die Kinder, bei denen den Unterhalt der geschiedene Vater (in selteneren Fällen die Mutter) zahlen muss. Kinder zweiter Klasse: Das sind die Hartz-IV-Kinder, bei denen der Staat für den Unterhalt aufkommen muss.

Es gibt also ein normales und ein prekäres Existenzminimum. Das lässt sich mit Zahlen belegen: Scheidungskinder sollen künftig, je nach Alter, vom Unterhaltspflichtigen einen Mindestunterhalt von 317, 364 oder 426 Euro monatlich erhalten. Für Hartz-IV-Kinder, bei denen der Staat zu zahlen hat, liegt das Sozialgeld zur Sicherung des Existenzminimums bedeutend niedriger - bei 215, 251 und 287 Euro. Dazu kommt, dass die armen Kinder von der Erhöhung des Kindergeldes durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht profitieren, weil das Kindergeld voll auf das Sozialgeld angerechnet wird. Wenn das Kindergeld steigt, wird das Sozialgeld niedriger. Man sieht: Die Bundesregierung hat sehr verschiedene Maßstäbe dafür, wie viel ihr Kinder wert sind. Die ärmsten werden nicht bedacht, sie gehen leer aus.

Es ist löblich, dass sich die Regierung mit der Erhöhung von Kindergeld, Freibeträgen und Unterhalt ums Kindeswohl bemüht. Es ist schimpflich, wie dabei die Schere zwischen Kindern und Kindern immer weiter auseinandergeht.

[Quelle: pra - Süddeutsche Zeitung Nr.299, Dienstag, den 29. Dezember 2009 , Seite 4]

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