Wahl-Werbung im Briefkasten

Veröffentlicht am 05.05.2014 in Allgemein

Liebe Wählerinnen und Wähler,

in diesen Tagen wurden bzw. werden die SPD-Broschüren zur Kommunalwahl am 25. Mai an die Dußlinger Haushalte verteilt – allerdings nicht überall. Verteilt werden unsere Flyer zur Gemeinderats- und Kreistags-Wahl nur dort, wo dies ausdrücklich erlaubt ist. Nach geltender Rechtssprechung werden politische Flugblätter – und dazu zählen auch Flyer mit Wahl-Informationen – als „Werbung“ eingestuft. Briefkästen mit dem Hinweis bzw. Aufkleber „keine Werbung“ sind damit für unangeforderte Wurfsendungen tabu, Verstöße können rechtlich geahndet werden. Ein Urteil sieht die Persönlichkeitsrechte des Briefkasteninhabers verletzt, wenn der Aufkleber „keine Werbung“ missachtet wird.

Wir halten uns an die Rechtslage. Auf Anforderung stellen wir Ihnen unsere Prospekte jedoch gerne zu. Sprechen/rufen Sie uns an!

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