SPD-Kreisverband beantragt Änderungen im Kommunalwahlrecht

Veröffentlicht am 27.09.2012 in Pressemitteilungen

Der Tübinger SPD-Kreisverband wird dem am kommenden Wochenende tagenden SPD-Landesparteitag einen Antrag zu verschiedenen Änderungen im Kommunalwahlrecht zur Beschlussfassung vorlegen.

Im einzelnen fordern die Tübinger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene die Direktwahl von LandrätInnen sowie den Ausschluss von BürgermeisterInnen bei Kreistags- und Landtagswahlen. Dieser Antrag wurde von der Kreisdelegiertenkonferenz der Tübinger SPD im Juli 2012 beschlossen.

Hinsichtlich der Direktwahl von LandrätInnen verweist der Antrag auf die positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Zwar sei diese Forderung bereits Beschlusslage der SPD und habe auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, aufgrund aktueller Debatten soll die Landtagsfraktion jedoch aufgefordert werden, diese Beschlüsse auch zeitnah umzusetzen.

Im Sinne der Gewaltenteilung ermöglicht das Grundgesetz eine Beschränkung der Wählbarkeit von Angehörigen der Exekutive und der Judikative in der kommunalen Vertretungskörperschaft. Mit der von der Tübinger Sozialdemokratie angestrebten Reform solle verhindert werden, dass KontrollierendeR und KontrollierteR personenidentisch seien. Daher sollen BürgermeisterInnen zukünftig nicht mehr bei Kreistags- und Landtagswahlen antreten dürfen.

Die SPD-Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke erklärt dazu: „Die Stärkung demokratischer Einflussnahme durch die Bürgerinnen und Bürger und mehr Transparenz in den politischen Gremien ist ein zentraler Anspruch an die Landespolitik. Mit unserem Antrag wollen wir Bewegung in die Debatte bringen und auf eine rasche Umsetzung dieser Ziele drängen.“

Den Antrag finden Sie hier.

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