Gestern hat der Landtag von Baden-Württemberg einen AfD-Kandidaten in den Verfassungsgerichtshof gewählt - auch mit Stimmen der anderen Fraktionen. Der Kandidat der AfD erhielt 37 Ja-Stimmen. 32 Abgeordnete stimmten mit Nein, 77 enthielten sich.
Für die SPD-Fraktion galt klar: Kein Fußbreit dem Faschismus! Verfassungsfeinde gehören nicht in den Verfassungsgerichtshof.
Unser Generalsekretär Sascha Binder zeigt klare Haltung:
Unser Landes- und Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch, bekräftigt die Kritik der Sozialdemokrat*innen an der Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof:
„Der Mittwoch wird leider als schwarzer Tag des Landtages von Baden-Württemberg in Erinnerung bleiben. Es ist unverzeihlich, dass es offenbar einige Unterstützer für den AfD-Kandidaten außerhalb der AfD-Fraktion gab. Die vielen Enthaltungen von Grünen und CDU haben die Wahl letztlich ermöglicht.“
„Die Begründung der Grünen, dadurch weitere Wahlgänge vermeiden zu wollen, halte ich für fatal. Aus Bequemlichkeit darf man keine Verfassungsfeinde in den Verfassungsgerichtshof wählen. Im Bundestag haben es die demokratischen Parteien beim Vizepräsidenten des Parlaments doch auch eine gesamte Legislatur hinbekommen. Beim Kampf gegen Rechts enthält man sich nicht!“