Die Kreisecke - Tagblattspalte

Sozialvereine in der (Corona-) Krise

Uta Schwarz-Österreicher, Mai 2020

Zu den positiven Auswirkungen der Corona-Krise gehört, dass die öffentliche Wertschätzung für soziale und pflegende Berufe zunimmt. Systemrelevanz wird ihnen bescheinigt - gut so, längst überfällig.

Die hier Tätigen sind, sofern sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, bei gemeinnützigen Organisationen, meist Vereinen angestellt. Sie alle stehen nun vor der enormen Herausforderung, Schutz für Beschäftigte und Klient*innen mit einer Arbeit zu vereinbaren, die von der Nähe zu den Menschen lebt. Es ist erfreulich, mit welcher Kreativität die Sozialvereine diese Herausforderungen meistern und sich den ständig wechselnden Vorgaben mit großer Flexibilität anpassen. Hausbesuche vom Gartentor aus, neue Plexiglasscheiben im Besprechungsraum, ständig neue Dienstpläne, weil gestern alles geschlossen wurde, heute Notgruppen gebildet werden und morgen wieder die Kinder in halber Gruppenstärke zurück sind. Wir möchten allen Verantwortlichen und Mitarbeitenden unseren großen Dank für ihren großen Einsatz und die Solidarität untereinander aussprechen!

Zum Dank gehört aber auch die notwendige Unterstützung. Dabei sind die Aufgabenfelder unterschiedlich herausgefordert. Es gibt die Bereiche, in denen Gruppen von verletzlichen Menschen zusammenwohnen, in der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, in Wohngruppen oder in Heimen. Die Testung von Bewohner*innen und Beschäftigten ist hier unabdingbare Voraussetzung, um Schutz zu gewährleisten. Im Kreis Tübingen wurde hier Vorbildliches geleistet, aber es muss weitergehen, Wiederholungstests müssen möglich sein und alle Personengruppen müssen einbezogen werden. Das darf nicht an Finanzierungsquerelen scheitern, und die Krankenkassen müssen mit ins Boot!

Manche Organisationen haben nun durchaus Probleme mit der Zahlungsfähigkeit. Weil Angebote nicht mehr stattfinden können, brechen Erlöse und Zuschüsse der öffentlichen Hand weg oder werden gekürzt. Das gefährdet akut die Existenz der Einrichtungen. Noch kommen die Vereine mit den angebotenen Maßnahmen zurecht, viele haben Kurzarbeit angemeldet, manche die Landeszuschüsse in Anspruch genommen. Die geplante gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist extrem wichtig, um Personal halten zu können, ein Erfolg der SPD auf der Bundesebene. Vom Landratsamt erwarten wir als Mitglieder des Kreistages, die Leistungsanpassungen der Träger mit größtem Einsatz wohlwollend, zügig und vertrauensvoll zu unterstützen. Nur wenn alle zusammenhalten, Träger, Kommunen, Land und Bund werden wir verhindern, dass die Coronakrise zu einer grundsätzlichen Krise der Sozialen Arbeit wird.

 

Mobilität und Verkehr auf die Agenda setzen

Andreas Weber, Februar 2020

Zweifelsohne muss Mobilität und Verkehr ein Schwerpunkt der Arbeit des Kreistages in den nächsten Jahren sein. Aufgrund von Klimaveränderung, Feinstaubbelastung, Staus durch größere Pendlerströme nach Tübingen muss sich etwas ändern. Allerdings wird eine zunehmende Polarisierung erkennbar, zwischen Stadt und Land, zwischen Jung und Alt, zwischen Autofahrer*innen und Radfahrer*innen, usw. 
Statt Verbindungen und Dialog zu fördern, werden Abstimmungen, sei es in Gremien oder mit der Tübinger Bürger-App zu Schwarz-Weiss-Ja-Nein Entscheidungen zugespitzt. Es ist gerade beim Thema Mobilität wichtig, dass sich die Debatte um gute Lösungen in der Stadt Tübingen nicht von den Meinungen und Sichtweisen der Bevölkerung im Kreis abkoppelt und umgekehrt. Denn Lösungen kann es nur gemeinsam geben. 

Dabei erscheint es wenig hilfreich, wenn Herr Landrat Walter, auch von der SPD als Integrationsfigur gewählt, mehrfach öffentlich zum Ausdruck bringt, wie dankbar er der Parteifreundin und Bundestagsabgeordneten Frau Widmann-Mauz für ihr Engagement bei der Regionalstadtbahn ist. Die anderen Abgeordneten aus dem Landkreis bleiben unerwähnt, obwohl sie die Regionalstadtbahn schon seit vielen Jahren unterstützen. Brauchen wir nicht alle für die Verwirklichung des Projekts? Wir haben als SPD-Fraktion im Kreistag bei der letzten Haushaltsaufstellung für kostenfreie Schülerbeförderung und eine Denkfabrik Mobilität geworben und waren bereit Kompromisse einzugehen. Bei der Schülerbeförderung eine Entlastung von Familien um rund 15,- Euro pro Monat und Kind, der Kompromiss wurde abgelehnt. Bei der Denkfabrik Mobilität eine zusätzliche Stelle und Budget als ersten Schritt. Aufgabe: Attraktivität im ÖPNV, Nahverkehrsplan und Mobilitätskonzepte. Das konnten wir gemeinsam mit anderen durchsetzen. 

Bei dem Bemühen um Verbesserungen im ÖPNV zeigt sich bereits, dass einzelne Bürgermeister schon bei einer einheitlichen Ausstattung von Bushaltestellen auf die Bremse treten. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis wird nur gelingen, wenn mehr Zukunfts- und Gestaltungswillen Einzug hält. Dazu gehört für mich offen für Neues zu sein, interessierte und fachkundige Initiativen und Organisationen wie Fridays for Future, VCD, ADFC, BUND einzubeziehen und mehr nach Verbindendem zu suchen.

 

 

Vergebene Chance

Gerd Weimer, Juli 2018

Zugegeben: Resolutionen eines Kreistags entfalten nicht die Wirkungsmächtigkeit parlamentarischer Entscheidungen des Bundestags oder eines Landtags. Der Tübinger Alt-OB Eugen Schmid sprach solchen Proklamationen einst die Sprengkraft von Platzpatronen zu! Trotzdem hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung eine Chance vertan, Flagge zu zeigen, als es um einen Antrag der Linke-Fraktion ging. Mit einer Resolution sollte der Landesinnenminister Strobl aufgefordert werden, sich des Anliegens von über 80 Unternehmen aus Baden-Württemberg (u.a. Trigema, Würth, Vaude und viele Handwerksbetriebe) anzunehmen und den Weg freizumachen, damit Geflüchtete, die sich in Ausbildung und Arbeit befinden, ein Bleiberecht erhalten und damit die ständige Rechtsunsicherheit beendet wird. Wenn sich so unterschiedliche Unternehmen an die Politik wenden mit der Aufforderung, eine Lösung zu finden, und nicht einmal ein bodenständiger Kreistag diese Initiative unterstützt, ist das ein Armutszeugnis. Wirtschaftsförderung geht anders! Der Hinweis des Landrats und der Kreistagsmehrheit auf das zu erwartende Einwanderungsgesetz des Bundes als Problemlösung greift leider zu kurz. Zum einen hat Strobl selber öffentlich angekündigt, die sogenannte 3+2-Regelung auch auf einjährige Ausbildungen anwenden zu wollen, zum Beispiel bei Altenpflegehelfern. Zum anderen wird die Federführung für ein Einwanderungsgesetz ausgerechnet bei Herrn Seehofer liegen. Richtig ist zwar, dass die SPD die CDU auf Bundesebene gezwungen hat, noch in 2018 ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist aber schwer vorstellbar, dass das Irrlicht Seehofer vor der Bayernwahl einen konsensfähigen Vorschlag vorlegen wird. Selbst danach wird es vermutlich ein langes Gezerre um die konkreten Inhalte geben, weil dabei viele politische Akteure mitreden werden. Bis Deutschland ein modernes, weitoffenes und internationalen Standards entsprechendes Einwanderungsgesetz hat, wird vermutlich noch viel Wasser die Spree hinabfließen.

Bleibt zu hoffen, dass Strobl seinen Worten Taten folgen lässt und einen Weg findet (zum Beispiel über eine Bundesratsinitiative), der eine Integration von Geflüchteten in Lohn und Brot kurzfristig ermöglicht. Zumindest eine starke Minderheit im Kreistag hätte ihn dabei gerne unterstützt.

 

 

Regionalstadtbahn

Robert Hahn, September 2018 

Mit hoher Schlagzahl fassen derzeit Kreistage und Gemeinderäte in der Region Neckar-Alb bekräftigende Beschlüsse für die Realisierung der Regionalstadtbahn. Vor der Sommerpause haben sich die Gremien für eine starke Projektorganisation ausgesprochen, so dass in diesem Herbst die Entscheidung zugunsten der Projektgesellschaft für die Regionalstadtbahn gefällt werden kann. Die Zusammensetzung der Projektgesellschaft ist noch offen; will sie jedoch kompetenter Ansprechpartner für das Gesamtprojekt sein und wichtige Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, muss die Anzahl der Projektgesellschafter übersichtlich bleiben. Noch nie war die Zukunftsperspektive für dieses zentrale Nahverkehrsprojekt für die Raumschaft Tübingen, Reutlingen und Zollern-Alb so gut wie im Moment.

Die Hürde, dass die Bundesförderung im Jahr 2019 ausläuft, ist gefallen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Verdreifachung der Fördermittel von 330 Millionen auf eine Milliarde pro Jahr verankert. Damit bestehen beste Rahmenbedingungen, um die Arbeiten für das Modul 1, aber auch die Planungen für die weiteren Module voranzutreiben, zumal das Land eine „Elektrifizierungsoffensive“ für Schienenstrecken gestartet hat, von der auch die Regionalstadtbahn profitieren kann. Deshalb ist die Projektorganisation unter Leitung des Verbandsdirektors der Region Neckar-Alb, Dirk Seidemann, von großer Bedeutung. Sie hat unter anderem die anspruchsvolle Aufgabe, geeignetes Fachpersonal zu finden und einzustellen, damit Fördermittel eingeworben, Planungen – unter frühzeitiger Bürgerbeteiligung – weiterentwickelt und die Interessen der Projektpartner sowie der Bürgerinnen und Bürgern gebündelt werden können und hoffentlich auch bald mit dem Bau begonnen werden kann. Die Regionalstadtbahn ist erforderlich und wichtig, um die Mobilität in der Region zukunftsfähig zu machen. Im Kreis Tübingen geschieht dies mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der Ammertalbahn, der Zollernbahn und der Neckarbahntal sowie dem Neubau der Gomaringer Spange. Bei der Finanzierung des Projekts sind die Landkreise und Städte auf Zuschüsse von Bund und Land angewiesen. Diese Finanzierungsmittel können jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Region auch in Zukunft weiter politisch geschlossen hinter der Regionalstadtbahn steht. Die SPD-Kreistagsfraktion wird auch künftig ein verlässlicher Unterstützer und Partner dieses Mobilitätsprojekts sein.

 

Schulgeld? Nein, danke!

Dr. Hans Rebmann, Juni 2018

Fahrtkosten zur Schule in den Klassen 1-4 der Grundschulen trägt generell die Öffentliche Hand im Land. Für die Fahrtkosten im Sekundarbereich aller Schulen bekommen die Landkreise Geld vom Land. Damit lässt sich ein Teil der Gesamtkosten (Organisation, Fuhrunternehmen, Begleitung usw.) decken. Der Rest wird auf die Nutzer umgelegt oder muss aus der Kreiskasse beglichen werden. Deren Anteil ist bei uns im Verhältnis zu den Landeszuschüssen gering. Im Kreis Tübingen gilt das „Höchstbetragsverfahren“. Dies bedeutet, dass kein Schüler mehr als den Betrag X/Monat bezahlen muss, egal wo er im Kreis wohnt, darunter fallen auch die in der Stadt Tübingen wohnenden. 
Da der Landeszuschuss lange Jahre unverändert blieb, die Kosten aber steigen, ist der Eigenanteil immer größer geworden, zuletzt belief sich der „Höchstbetrag“ auf 40,30€ im Monat, für Bezieher von Grundsicherung auf 5€. Durch Kritik an diesem Zustand konnte für 2018 aus Mitteln des Kreishaushaltes erstmals eine Senkung auf 39,30€ erreicht werden. Unser Antrag, um 5€ statt nur um einen zu senken, fand keine Mehrheit. Seit dem Schuljahr 15/16 besteht eine weitere Rabattmöglichkeit: wer 11 Monatskarten kauft, muss nur 10 bezahlen und kann 12 Monate fahren. Auch diese Maßnahme haben wir begrüßt und wir haben zugestimmt.

Grundsätzlich vertritt die SPD die Linie, dass der Zugang zu Schulbildung kostenfrei sein muss. Und Fahrtkosten zur Schule sind nun eben Zugangskosten und somit ein verkapptes Schulgeld.  Das ist für viele Eltern eine unsoziale Härte.
Wir fordern deswegen einen höheren Landeszuschuss und begrüßen in diesem Sinn, dass ein Schritt von 12,5% in diese Richtung ab 2021 beabsichtigt ist. Da er mit neuen Verteilungskriterien einhergeht, ist noch unklar, ob für Tübingen mehr herauskommt. Wir werden dem Land gegenüber weiter für einen fahrtkostenfreien Schulweg eintreten und fordern die Regierung hiermit auf, den Landeszuschuss für dieses Ziel früher und deutlicher zu erhöhen.

Im Kreistag haben wir 2014 - 17 mehrfach – meist interfraktionell - Anträge gestellt, um den Höchstbetrag durch kreiseigene Mittel stärker zu senken als jetzt geschehen bzw. soziale Staffelungen einzuführen.  Sie wurden aber von den Mehrheitsfraktionen FWV und CDU abgelehnt. Auch hier werden wir „am Ball bleiben“.
 

 

Pflegestützpunkt im Landkreis Tübingen

Georg Wiest, April 2018

Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen ist in allen Gemeinden des Landkreises Tübingen in den letzten Jahren stetig größer geworden. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Damit steigt jedoch auch die Zahl der Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen benötigen. Neben den Betroffenen selbst, sind es vor allem deren Angehörige, die Beratung, Begleitung, Entlastung und Information benötigen. Der Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen wird durch die Vorgabe der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte seit dem 01.01.2016 in alleiniger Trägerschaft des Landkreises Tübingen geführt. Die Aufgaben werden im Kreisgebiet an drei Standorten erbracht: Tübingen, in der Bürogemeinschaft mit der Beratungsstelle für ältere Menschen e.V., Gartenstraße 28, Mössingen, im Gesundheitszentrum in der Bahnhofstraße 5 mit Sprechstunden im Rathaus Kusterdingen und in Rottenburg, Ehinger Platz 12 mit Sprechstunden im Rathaus Ammerbuch. Die SPD-Kreistagsfraktion hat dieser Neustrukturierung schweren Herzens zugestimmt, weil dadurch die Beratungsstelle für ältere Menschen ihre Funktion als Pflegestützpunkt Tübingen beenden musste. Hier wurde eine Kompromisslösung gefunden, wonach sich der Pflegestützpunkt Tübingen in Bürogemeinschaft mit den Abteilungen der Beratungsstelle für ältere Menschen befindet. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sie mit dem Pflegestützpunkt kooperieren dürfte. Der Pflegestützpunkt stellt auf den Einzelfall bezogen die Koordination aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen und sonstigen medizinischen und pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen sicher. Die Mitarbeiter*innen des Pflegestützpunktes sind grundsätzlich verpflichtet, die fachliche Beratung und Begleitung nach den anerkannten fachlichen Standards, sowie neutral und trägerunabhängig durchzuführen. Alle Einwohner des Landkreises können die Leistungen des Pflegestützpunktes an jedem Standort in Anspruch nehmen. Die Erstberatung kann an allen Standorten in Anspruch genommen werden. In Folge wird im Einzelfall geklärt, an welchem Standort die weitere Begleitung erfolgt. Die Angebote sind barrierefrei und werden an zu festen Öffnungs- und Beratungszeiten angeboten. Hausbesuche sind ein Kernbestandteil.

 

Rettungsdienst im Landkreis Tübingen

Georg Wiest, Februar 2018

Der SWR hat sich im Januar mit der Situation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg befasst. Auf den Rettungsdienst in Baden-Württemberg und auch im Landkreis Tübingen ist grundsätzlich Verlass, so das Ergebnis der SWR-Analyse. Aber die Unterschiede im Land sind größer als bisher bekannt. Das medizinisch Wünschenswerte ist nicht garantiert. Die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung/des Notrufs in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens jedoch 15 Minuten betragen. Es gibt Gebiete, in denen so gut wie nie ein Rettungswagen diese Hilfsfrist einhalten kann. Für viele Menschen und in zahlreichen Gemeinden kommt also die medizinische Hilfe immer noch zu spät. Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich daher an den Landrat gewandt und um Auskunft über die Qualität unseres Rettungsdienstes gebeten. Konkret geht es um die Zahl und die Standorte der Rettungswachen und Notarztstellen sowie um die Frage, ob diese bei der gestiegenen Zahl der Rettungsdiensteinsätze noch ausreichend sind. Ferner wollen wir wissen, wie viele Notärzte im Einsatz sind und wie sich die Eintreffzeiten des Rettungswagens und des Notarztes in den einzelnen Kreisgemeinden darstellen unter Berücksichtigung der Hilfsfrist. Uns interessiert auch die Besetzung der Integrierten Leitstelle in Tübingen. Die Fraktion wird daher im März diese Leitstelle besuchen, um sich vor Ort ein Bild über die Abläufe und Probleme in der Leitstelle zu verschaffen. Bei dieser Erkundung geht es auch darum, wie der Rettungsdienst durch ein besseres medizinisches Versorgungssystem von Hausärzten, Notfalldiensten und vor allem durch eine effektive Planung der Krankentransporte massiv entlastet werden kann. Das Innenministerium denkt an eine landesweite Planung für einen Rettungsdienst aus einem Guss, um eine Effizienzverbesserung zu erreichen. Aber alle aufbauorganisatorischen Veränderungen führen nicht daran vorbei, dass wir mehr Menschen brauchen, die sich im Rettungsdienst engagieren. Und wir appellieren an die Krankenkassen, dass sie mehr Geld in den Rettungsdienst investieren, damit allen Menschen im gesamten Kreisgebiet in allen Notfällen geholfen werden kann. Die SPD-Fraktion wird diesen Prozess aufmerksam und kritisch begleiten.
Georg Wiest
Kreisrat der SPD-Fraktion

 

 

Landkreispartnerschaften - Völkerverständigung neu gedacht

Robert Hahn, Februar 2018 

Für viele Städte und Gemeinden sind heutzutage Städtepartnerschaften eine Selbstverständlichkeit – und das ist auch gut so! Verbinden solche Partnerschaften doch Menschen und Länder und vertiefen die Völkerverständigung. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag für Frieden und Verständigung in der Welt geleistet. Leider tun sich Landkreise mit „Landkreispartnerschaften“ offenbar etwas schwerer. Ein gutes Bespiel gibt der Enzkreis ab. Er ist eine Partnerschaft mit dem Masasi Distrikt in Tansania eingegangen. Eine - wie ich finde - mutige Entscheidung; aber eine Entscheidung, die Vorbild für viele weitere Partnerschaften dieser Art sein sollte. Angefangen hat alles mit einer Klimapartnerschaft, die dazu führte, dass das Krankenhaus in Tansania nun dank einer Solarstromanlage keinen Stromausfall mehr fürchten muss. Daneben sind in den letzten Jahren Schulpartnerschaften und kleinere Projekte entstanden. Warum kann auch ein Landkreis für eine europäische oder internationale Partnerschaft in Frage kommen? Ich meine, dass Kreisthemen wie zum Beispiel Nahverkehr, Müllentsorgung, Gesundheitsversorgung oder Berufsschulen auch von großem Interesse für andere Regionen sind, die auf diesen Feldern Nachholbedarf haben oder Entwicklungspotential sehen. Funktioniert auf den genannten Gebieten die örtliche Infrastruktur - also kommen Schülerinnen und Schüler verlässlich mit dem Bus zur Schule und erhalten dort eine gute Schulbildung, stimmt die Gesundheitsversorgung und wird der Müll richtig entsorgt - werden viele Menschen in ihrer Heimat bleiben. Gerade kleine Beiträge, die die soziale und wirtschaftliche Situation verbessern helfen, können Gründe sein, dass Menschen sich nicht auf den Weg machen in reichere und wirtschaftliche stärkere Regionen. Ich bin davon überzeugt, dass Menschen, wenn sie in ihrer Heimat ein Auskommen haben, in Frieden leben, wohnen und arbeiten können, dort auch bleiben wollen. Nur wenn Hoffnungslosigkeit, Angst und Furcht auf der Tagesordnung stehen, wird ein Mensch zum Flüchtling. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass auch mit ärmeren Regionen z.B. in Afrika oder Europa eine Partnerschaft auf Augenhöhe gelingen kann. Wichtig ist sicherlich ein starker „Anker“ im Landkreis, der sich durch persönliche Beziehungen und Verbindungen in die Partnerregion auszeichnet. Der Kreistag sollte hierüber in aller Ruhe diskutieren. Vielleicht findet sich ein Ansatzpunkt für den Kreis Tübingen gerade in der heutigen Zeit für eine „Landkreispartnerschaft“. 

 

Weitere Berichte unter:

Kreisecken des Jahres 2017

Kreisecken des Jahres 2016

Kreisecken des Jahres 2015

Kreisecken des Jahres 2014

 

FÜR UNS IM LANDTAG

FÜR UNS IM BUNDESTAG

Termine

Alle Termine öffnen.

12.04.2024, 16:00 Uhr
digital
Präsidium


13.04.2024 - 13.04.2024
Stuttgart
SPD Frauen Landesdelegiertenkonferenz


20.04.2024
Wiesloch
Landesvorstand


20.04.2024
Wiesloch
Wahlkampfveranstaltung zur Kommunalwahl- und Europawahl