Steuerbetrug: Zwei zentrale Forderungen aus Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag

Veröffentlicht am 01.12.2013 in Bundespolitik

„Zwei Bundesratsanträge zum Thema Steuergerechtigkeit sind jetzt im Berliner Koalitionsvertrag enthalten. Das ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug“, sagte heute der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid.

Baden-Württemberg hatte im April diesen Jahres im Bundesrat einen Antrag zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingebracht. Damit wurde unter anderem folgendes Ziel verfolgt: Anstatt wie bisher nur für fünf Jahre sollen alle Steuersünder künftig für die letzten zehn Jahre vor einer Selbstanzeige Angaben machen. Erst dann soll die Selbstanzeige wirksam sein. Das ergibt Sinn, weil die Finanzämter für zehn Jahre hinterzogene Steuern einfordern können. Der Antrag war an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag gescheitert. Jetzt ist genau das Teil des Koalitionsvertrags.

Auch ein Bundesratsantrag vom Mai diesen Jahres ist im Koalitionsvertrag enthalten. Baden-Württemberg hatte zusammen mit anderen Bundesländern härtere Sanktionen gegen Banken gefordert, die bei Steuerstraftaten behilflich sind. Die Bankenaufsicht soll in solchen Fällen beispielsweise Zweigstellen schließen oder sogar die Banklizenz entziehen können.

Info: Stand heute haben sich 16.791 Steuersünder in Baden-Württemberg seit 2010 selbst angezeigt, die Kapitalerträge aus der Schweiz und Liechtenstein verheimlicht hatten.

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