2015 - Kreisecke

Kreishaushalt 2016

Michael Lucke, Dezember 2015

Die Hilfe für Flüchtlinge überlagert auch die Beratungen im Kreistag über den Haushalt 2016. Angesichts der enormen Herausforderungen ist dies auch verständlich. Viele erkennen erst jetzt, dass Deutschland zu einem bedeutenden Einwanderungsland geworden ist. Nur gilt dies schon seit Mitte der 80-er Jahre des 19. Jahrhunderts. Bereits vor dem ersten Weltkrieg stellten Polen ein Drittel der Bergarbeiter im Ruhrgebiet – die Industrialisierung in unserem Land ist ohne Zuwanderung nicht denkbar. Weitere größere Wanderungsbewegungen gab es nach dem zweiten Weltkrieg. Dann nach dem Mauerbau im Jahr 1961 versuchte man mit „Gastarbeitern“, also Menschen, die nur eine kurze Zeit in unserem Land bleiben sollten, das Wirtschaftswunder zu intensivieren. Das Ergebnis ist bekannt: Die Gäste wurden fester Bestandteil unserer Gesellschaft, viele Bereiche unseres Zusammenlebens wären ohne deren Engagement nicht mehr denkbar. Dann kamen in den 90-er Jahren Aussiedler aus den zusammenbrechenden Staaten im Ostblock und Bürgerkriegsflüchtlinge vom Balkan zu uns. Auch diese Bevölkerungsgruppen haben unser Leben bunter und vielfältiger gemacht. Und jetzt ist es wieder unsere Aufgabe, Menschen, die vor Krieg und Terror flüchten, zu ernähren, ihnen menschenwürdige Unterkünfte zu verschaffen, ihnen unsere Sprache und Gebräuche zu vermitteln, ihnen Arbeit zu verschaffen und denen, die bleiben dürfen, eine stabile Zukunft in unserem Land zu bieten – was für uns alle dann auch wieder bereichernd sein wird. Dazu muss erst einmal viel Geld in die Hand genommen werden. Allein im Haushalt des Kreises werden in 2016 57 Mio. Euro für die Flüchtlinge aufgewendet, die allerdings zum größten Teil vom Land erstattet werden. Wichtig ist es der SPD-Fraktion, dass, neben der großen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen, Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen geschaffen wird, die auch bisher Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Deshalb wollen wir die Wohnungsbaugesellschaft des Kreises (Kreisbau) mit einer Million Euro zusätzlich ausstatten, damit diese noch gezielter bezahlbaren Wohnraum schaffen kann. Außerdem unterstützen wir verschiedene gemeinnützigen Vereine, die Hilfe und Beratung bieten, in ihrem Bestreben, ihre wichtigen Aufgaben für alle KreiseinwohnerInnen noch besser wahr zu nehmen und werden deshalb auch Anträge auf Erhöhung der Zuschüsse mittragen.

 

Wohnraumbedarf mehrfacher Art

Dr. Hans Rebmann, Okotber 2015

Der Zustrom an Flüchtlingen nach Deutschland ist stark angestiegen.   Die SPD-Kreistagsfraktion möchte allen Haupt- und Ehrenamtlichen im Kreis danken. Durch ihren Einsatz und ihre besonnene Vorgehensweise haben sie erreicht, dass die Anforderungen bisher in beispielhafter Weise und ohne wesentliche negative Begleiterscheinungen bewältigt werden konnten.

Ein nicht unerheblicher Teil der Flüchtlinge wird bleiben. Das erfordert unbestritten zusätzlichen Wohnraum. – Wir als Kreistags-SPD  weisen daneben auf Folgendes hin: Die letzten Monate haben gezeigt, dass im Kreis ein weiterer Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besteht, der im Rahmen der notwendigen Offensive mit bedacht und mit befriedigt werden sollte und der nicht vernachlässigt werden darf. Zu denken ist hier neben Menschen bzw. Familien mit niedrigem Einkommen auch an den demographischen Wandel (z.B. unter alterspsychiatrischen Gesichtspunkten), des weiteren an Menschen in anderen besonderen gesundheitlichen Situationen, die Betreuung brauchen sowie nicht zuletzt an Menschen mit  erheblichen psychischen Problemen , für die neben stationärem Wohnen außerhalb von Kliniken besondere ambulante Wohnmöglichkeiten hilfreich sind, die im räumlichen Verbund mit den stationären stehen. Erfahrungen zeigen, dass so niederschwellig „Hilfe auf kurzem Weg“ in Anspruch genommen wird, was wiederum Klinikaufenthalte verhindert und teureres stationäres Wohnen vermindert.

Hier muss sich auch der Landkreis Tübingen mit seinen Möglichkeiten verstärkt betätigen und sie erweitern. – Gesellschafter der „Kreisbau“  sind neben dem Landkreis alle Kreisgemeinden und die Kreissparkasse. Handlungsmöglichkeiten in eigener Entscheidung der Gesellschafter sind die Erhöhung des Stammkapitals (das werden wir für den Kreis beantragen) und das Angebot günstiger Grundstücke. Fraglos erfordern die derzeitigen Rahmenbedingungen des Sozialen Wohnungsbaus eine erhebliche Eigenbeteiligung der Bauherren (Kreis, Kommunen).  Trotzdem muss gelten: wo ein Wille ist, da ist ein Weg! Diese Wohnungen müssen jetzt geplant und bald gebaut  werden. Begleitend ist ein Runder Tisch mit Land, Kommunalebene, Wirtschaft und Banken sinnvoll, um neue kreative Lösungen der Finanzierung zu finden.

Bereits vorhandener, ungenutzter Wohnraum muss als Konsequenz der Sozialverpflichtung des Eigentums nach Artikel 14  Abs.2 des Grundgesetzes zur Bewältigung der aktuellen Notlage zur Verfügung stehen. Dass dies nachdrücklich eingefordert wird, unterstützen wir!

 

Der Kreis als Kultur-Akteur

Dr. Dieter Schmidt, Juli 2015

Die Haushaltsberatungen des Kreistags für 2015 haben gezeigt, dass Kultur überwiegend als Kostenfaktor behandelt wird. Man verlässt sich auf unseren  Kreisarchivar, der mit großem Einsatz, auch eigener ehrenamtlicher Arbeitskraft, Bewundernswertes für die kulturelle und künstlerische Profilierung des Landkreises Tübingen leistet. Die SPD-Fraktion hatte bei den Haushaltsberatungen für 2015  beantragt, die Kulturkonzeption des Landkreises mit ihren Angeboten zum Thema einer Kreistagsberatung zu machen. Im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) hat sich dann nach Vorstellung der vielfältigen kulturellen Kreisaktivitäten durch Dr. Wolfgang Sannwald eine angeregte Diskussion zwischen Fraktionen und Verwaltung entwickelt. Wir haben dabei auf „Überlegungen zu einer Vernetzung der Kulturarbeit im Landkreis Tübingen“ zurückgegriffen, die dem „Kultur- und Schulausschuss“ im September 1993 von der Verwaltung vorgelegt wurden und beachtenswerte Grundsätze auch für den gesellschaftlichen Auftrag der heutigen Kulturangebote formuliert.

Zentral ist die Verbindung von Sozialem und Kultur. „Dabei ist daran gedacht, einzelne Themen aus dem sozialen Bereich in die öffentliche Diskussion zu tragen, sowie soziales Lernen und Persönlichkeitsbildung zu fördern.“ In der heutigen Kulturkonzeption bewährt sich dieser Ansatz in der subsidiären Förderung der Erinnerungskultur, mit dem Schwerpunkt „Erinnerungskultur zu NS-Verbrechen vor Ort“.

Unbestritten ist, dass Kultur im Landkreis zunächst Kultur der Städte und Gemeinden ist. Aber es gilt auch, dass der Landkreis im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion Kunst und Kultur als übergreifende Form der Daseinsvorsorge fördert. Das zeigt sich vor allem bei der ausgleichenden Theaterversorgung im Landkreis.

In den Haushaltsberatungen für 2015 waren die von der SPD-Fraktion beantragten zusätzlichen Fördermittel für die im Landkreis wirkenden Theater umstritten. Der  aktuelle Vorschlag des Landrats, im Kreistag ein Jahr vor dem Ablauf der für drei Jahre geltenden Finanzierungszusage die künftige Theaterförderung in den Gremien zur Diskussion zu stellen, ermöglicht ohne Zeitdruck die Entwicklung einer sinnvollen Konzeption.

In der im SKA vorgelegten Kulturkonzeption wird eine weitere Vorlage der Verwaltung zur „Ermöglichung kultureller Teilhabe“ angekündigt. Die rechtzeitige Beteiligung der Fraktionen wird den Meinungsbildungsprozess zu diesem „wünschenswerten kulturellen Handlungsfeld“ bereichern.

 

Bald Ferien – und dann?

(Petra Kriegeskorte, Mai 2015)

 

In allen Orten läuft die Zusammenstellung des Kinderferienprogramms für die Pfingst- und Sommerferien auf Hochtouren. Zahlreiche interessante Angebote locken jedes Jahr mit viel ehrenamtlichem Einsatz tausende Kinder im Kreis Tübingen an. Tatsächlich entscheiden immer mehr Eltern ihre Wohnortswahl nach der Angebotspalette in der Kinderbetreuung. Bereits bevor ihr Baby das Licht der Welt erblickt, gehen die Überlegung und die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz schon los.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss einfach stimmen, für alle Beteiligten: für die Eltern, besonders auch für Alleinerziehende, auch für die Arbeitgeber und selbstverständlich für die Kinder!

Die Bildungsangebote spielen dabei eine ganz erhebliche Rolle.

Den Familien wird im Kreis Tübingen viel Attraktives von Kindergärten, Kindergruppen, Kitas und – nicht zu vergessen – von unverzichtbaren Tagesmüttern und Tagesvätern geboten, je nach Notwendigkeit auch die Ganztagesbetreuung für ihr Kind. Doch wenn das Kind in die Schule kommt, zerreißt das bisher relativ stabile Betreuungsnetz und die wochenlangen Schulferien werden zur bisher größten Herausforderung innerhalb der Familie.

Die Nachfrage nach verlässlicher Kinderbetreuung ist groß, jedoch das Angebot ist dürftig! Deshalb muss auf jeden Fall die Kinderbetreuung während der Schulferien erweitert werden – das allseits beliebte und bewährte Spatzennetz (nur für Kinder der Stadt Tübingen erlaubt) platzt bekanntlich jeden Sommer aus allen Nähten.

Die Urlaubstage der Eltern – auch wenn sie sich abwechseln können – decken nie die 12 Wochen Schulferien ab. Eine Vernetzung der einzelnen Gemeinden ist deshalb zwingend notwendig – über den eigenen Gemeinde-Tellerrand hinaus.

Der Blick auf eine überörtliche Ferienbetreuung könnte der erste Schritt sein, Familie und Beruf auch während der schulfreien Zeit verlässlich zu vereinbaren. Der Austausch unter den Gemeinden bietet die Chance, den eigenen Ort attraktiver zu gestalten und damit Familien zu stärken. Ideenvielfalt über Gemeindegrenzen hinweg kann gelingen.

Das zeigt einmal mehr der erfolgreiche Flüchtlingsworkshop des Landkreises. Hier übernimmt der Landkreis eine wichtige koordinierende Rolle, die bei der Ferienbetreuung genauso wünschenswert wäre. Im Juli ist zum Thema regionale Schulentwicklung ein vergleichbarer Workshop geplant und hoffentlich ebenso erfolgreich. Denn von der propagierten Vereinbarkeit von Familie und Beruf 4.0 sind wir noch meilenweit entfernt.

 

Altersarmut

(Georg Wiest, April 2015)

 

Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes können wir feststellen, heute – 65 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik – geht es uns im allgemeinen nicht schlecht: Eine Rekordzahl von Erwerbstätigen, steigende Reallöhne, gut gefüllte Kassen des Staates und der Sozialversicherung. Der Sozialstaat steht ständig vor großen Herausforderungen: die wachsenden Anforderungen in der Wirtschaft- und Arbeitswelt, völlig neue Erwerbsbiographien, neue Familienstrukturen sowie die Zunahme prekärer Beschäftigung sind nur einige Beispiele, die uns in den kommenden Jahren fordern werden. Trotz guter Konjunktur gibt es immer mehr Menschen, die vom Aufschwung nicht profitieren. Und dass Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinander driften, ist durch Daten belegt. Nach unserem Verständnis muss der Staat nicht dafür sorgen, dass jeder Mensch in Reichtum lebt. Er muss aber dafür sorgen, dass keiner unter Armut leidet. Die drohende Armut in Deutschland hat viele Gesichter: die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, der langjährig arbeitslose 55-jährige Facharbeiter oder der pflegebedürftige Patient. Das vorrangige Ziel unserer Sozialpolitik muss  die Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft sein. Soziale Gerechtigkeit muss ein zentrales Thema auch im Landkreis Tübingen sein.

Die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglöhnen ist in den letzten zehn Jahren von 6,5 Mio. auf beinahe 8 Mio. angestiegen. Daher ist es erfreulich, dass der von uns geforderte gesetzliche Mindestlohn nun tatsächlich eingeführt wurde. Der Mindestlohn allein reicht jedoch nicht. Wenn wir Altersarmut für künftige Generationen vermeiden wollen, dann müssen auch Scheinselbständigkeit, befristete Beschäftigung sowie Leih- und Werkvertragsverhältnisse eingedämmt werden. Menschen gehen nicht freiwillig in die Erwerbsminderungsrente. Es ist daher ein Gebot der Fairness, diese Menschen nicht auch noch mit hohen Rentenabschlägen zu bestrafen. Krankheit und Pflegebedürftigkeit dürfen kein Armutsrisiko sein. Wir erwarten von der kommunalen Gesundheitskonferenz konkrete Vorschläge zu einer besseren, bezahlbaren Versorgung der Patienten und ihrer Angehörigen im Landkreis Tübingen.

 

Tempo 30 auf Kreisstraßen innerorts?

Dr. Hans Rebmann, Februar 2015


Weitgehend unbemerkt von Presse und Öffentlichkeit wurde am 10.12.14 in den ausklingenden Wogen des Haushaltsbeschlusses im Kreistag folgender Antrag der SPD-Fraktion behandelt: „Der Kreistag fordert die Verwaltung auf: Wenn eine Gemeinde den Antrag stellt, auf innerörtlichen Kreisstraßen zum Schutz der Bevölkerung die Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 50km/h festzusetzen, dann soll die Verwaltung dem Wunsch der Gemeinde, wo immer möglich, entsprechen und ihren Ermessensspielraum nach §45(1) StVO im Sinne der Gemeinde ausschöpfen und das Anliegen gegenüber der Landesbehörde unterstützend vertreten. – Begründung: in vielen Fällen wird der allgemeine Verkehrsfluss nicht wesentlich gehemmt, wenn auf der innerörtlichen Kreisstraße Tempo 30 gilt, die Verkehrssicherheit für Fußgänger, v.a. wenn Schul- und Kindergartenwege betroffen sind, erhöht sich aber maßgeblich.“

Hintergrund dieses Antrags ist der §45, Absatz 1c,  der Straßenverkehrsordnung (StVO), der es sehr schwer macht, auf innerörtlichen Kreisstraßen Tempo 50 zu unterschreiten.  Der Abs. 1c regelt die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen, Straßen für den übergeordneten Verkehr (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden aber davon ausgeschlossen. Übergeordnet ist  jedoch der Abs. 1, der Verkehrsbeschränkungen erlaubt, wenn es die Sicherheit oder der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgas erfordern. Hier liegt also ein Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden.

 Landrat Walter sah in der Sitzung am 10.12. keine Zuständigkeit des Kreistags bei dieser Tempofrage, sagte aber andererseits zu, dass die Kreisverwaltung im Sinn des SPD-Antrags handeln wolle bzw. handele. Auf der Basis dieser Zusicherung kam die SPD-Fraktion  der Bitte des Landrats nach und zog den Antrag zurück. – Gemeinden mit entsprechendem Anliegen können also von der Unterstützung durch die Landkreisverwaltung ausgehen.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat der SPD-Bundestagsfraktion die Anregung übermittelt, eine Änderung des §45(1c)StVO anzustreben, da es unserer Ansicht nach dem heutigen Verständnis von innerörtlichem Verkehr und kommunaler Selbstverwaltung nicht mehr entspricht, dass die Straßenverkehrsordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung hohe Hürden entgegenstellt, wenn die lokal zuständigen Instanzen übereinstimmend diese Reduzierung wollen.

 

 

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